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1/1/2011  
Meldung eines Verstosses gegen Art. 12 Abs 1bis URG
Verstösse gegen Art 12 Abs 1bis URG können ProCinema gemeldet werden. Meldeformular und Merkblatt hier downloaden.
  
Merkblatt zum Formular.pdf
Meldeformular Verstoss Art. 12 Abs1bisURG.pdf
  
Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden!
Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen. Ein Merkblatt dazu können Sie hier downloaden.
  
Merkblatt für Veranstalter öffentl. Filmvorführungen.pdf
Merkblatt_Filmvorfuehrungen_in_Schulen.pdf
Öffentliche Filmvorführung_Anleitung in 6 Schritten.pdf
Formular Anfrage öffentl. Filmvorführung.doc
Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern
fon +41 (31) 387 37 02      fax +41 (31) 387 37 14      mail
info@filmdistribution.ch
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