Meldung eines Verstosses gegen Art. 12 Abs 1bis URG
Verstösse gegen Art 12 Abs 1bis URG können ProCinema gemeldet werden. Meldeformular und Merkblatt hier downloaden.
Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden!
Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen.
Ein Merkblatt dazu können Sie hier downloaden.